1. Vertragsinhalt
1.1 Unsere Lieferungen erfolgen ausschließlich zu diesen
Allgemeinen Geschäftsbedingungen.
1.2 Nebenabreden zu diesem Vertrag,
insbesondere Zusicherungen oder Änderungen seiner Bestimmungen, bedürfen
der Schriftform.
1.3 Der Kunde fordert die Leistungen
unter Angabe einer Auftragsnummer sowie unter Anerkennung dieser
Geschäftsbedingungen bei
der KSP GmbH schriftlich an.
1.4 Mit der schriftlichen Auftragsbestätigung der KSP GmbH
gilt der Auftrag seitens der KSP GmbH als angenommen. Diese Allgemeinen
Geschäftsbedingungen sind dann Vertragsbestandteil des durch
die Auftragsbestätigung der KSP GmbH mit dem Kunden zustande
gekommenen Vertrages.
1.5 Falls die Auftragsbestätigung Abweichungen zu dem Auftrag
des Kunden aufweist und diese Abweichungen nicht innerhalb von
30 Tagen beanstandet werden, gilt die Auftragsbestätigung
als rechtsverbindlich.
1.6 Für Teile (Steuerungen, Motore, Kabel, usw.), die nicht
von der KSP GmbH geliefert werden, übernimmt die KSP GmbH
keine Gewährleistung. Die Abrechnung des Einbaus und der
Inbetriebnahme dieser Teile erfolgt grundsätzlich nach Aufwand,
auch wenn ein Richtpreis (Schätzpreis) abgegeben wurde.
1.7 Die KSP GmbH haftet nicht für Verzögerungen in
der Abwicklung des Vertrages oder für eine bei ihr eintretende
Unmöglichkeit, sofern sie die Umstände hierfür
nicht zu vertreten hat.
1.8 Es wird ausdrücklich vereinbart, daß das Nicht
- Erhalten von Export- oder Importlizenzen oder anderer Regierungsgenehmigungen,
die zur Lieferung der Produkte erforderlich sind, als höhere
Gewalt betrachtet wird und von der KSP GmbH nicht zu vertreten
ist.
1.9 Unsere Dienst- und Serviceleistungen
erfolgen zu den nachfolgenden Bedingungen grundsätzlich von Montags bis Freitags zwischen
8:00 und 16:00 Uhr (Normalarbeitszeit). Die Leistungen werden
je nach Bedarf beim Kunden oder / und in der KSP GmbH - Geschäftsstelle
Detmold erbracht.
Die Normalarbeitszeit umfasst 8 Arbeitsstunden, zuzüglich
der gesetzlichen Pausen.
Mo - Fr ab der 8. Stunde, bzw. ab 16:00 Uhr, Samstag die 1. und
2. Stunde sind 25% Zuschlag,
jede weitere geleistete Stunde am Samstag mit 50% Zuschlag berechnet.
Mo. – Fr. 9 te und 10 te Stunde bzw. ab 17 Uhr sind 25%,
jede weitere Stunde nach der 10 ten mit 50% Zuschlag zu zahlen.
Sonn- und Feiertags werden 100% Zuschlag berechnet.
1.10 Aufgrund der Unfallverhütungsvorschriften ist es erforderlich,
daß der Kunde oder eine von ihm beauftragte Person während
der Servicearbeiten am Installationsort anwesend ist. Es liegt
in der Verantwortung des Kunden, daß nicht von der KSP
GmbH gefertigte oder gelieferte Hardware den öffentlichen
Sicherheitsbestimmungen entspricht.
1.11 Servicearbeiten werden durch Servicemitarbeiter
der KSP GmbH oder durch qualifizierte Dritte, die KSP GmbH
schriftlich
beauftragt hat, durchgeführt. Die schriftliche Genehmigung
des Auftraggebers setzen wir voraus.
1.12 Der Kunde muss vor Beginn der
Serviceleistung sämtliche
gespeicherten Daten so gesichert haben, daß sie im Fall
der Löschung mit vertretbarem Aufwand wiedererstellt werden
können.
1.13 Vertragsgrundlage,Voraussetzungen für Serviceleistungen
im Ausland sind:
- die Anerkennung des Landes durch die Bundesrepublik Deutschland
- der Anschluß des Landes an das Linienflugnetz
- ausreichende öffentliche Verkehrsmittel
- weltweites Telefonnetz.
1.14 Die KSP GmbH behält sich vor, Einsätze nicht
vorzunehmen, wenn sie die Sicherheit ihrer Mitarbeiter für
nicht gewährleistet hält oder ein Erfolg der auszuübenden
Tätigkeit nicht zu erwarten ist.
2. Lieferung und Transport
2.1 Die Lieferung der Produkte erfolgt
ab Werk KSP GmbH, Detmold oder von uns im Auftrage direkt vom
Hersteller oder Zwischenlieferanten.
Ab dem Zeitpunkt der Mitteilung über die Bereitstellung
der Produkte gehen alle Gefahren, insbesondere Verschlechterung
oder Untergang der Ware zu Lasten des Kunden.
2.2 Die Kosten für Verpackung gehen
zu Lasten des Kunden.
3. Eigentumsvorbehalt und Vorausabtretung
3.1 Die gelieferten Produkte bleiben
Eigentum der KSP GmbH bis zur Erfüllung aller Forderungen
aus dem Vertrag.
3.2 Der Kunde tritt seine Forderungen aus der Weitergabe der
Vorbehaltsware im jeweiligen Rechnungswert der Vorbehaltsware
hiermit an die KSP GmbH ab.
3.3 Übersteigt der Wert der Sicherheiten die Zahlungsansprüche
der KSP GmbH um mehr als 20%, gibt die KSP GmbH auf Verlangen
des Kunden den übersteigenden Teil der Sicherheiten frei.
4. Installation, Inbetriebnahme und Reparaturen
4.1 Die Installierung unserer gelieferten Produkte auf der Werkzeugmaschine
erfolgt, sofern nicht anders vereinbart, durch den Kunden zu
dessen Kosten und Mitteln.
4.2 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung
beim Kunden, sowie die Inbetriebnahme beim Endkunden muß durch unsere Kundendienstmitarbeiter
erfolgen. In schriftlich mit dem Kunden vereinbarten Sonderfällen
kann eine 2. Inbetriebnahme durch entsprechend geschultes Personal
des Kunden erfolgen.
Die von uns durchgeführte Inbetriebnahme ist kostenpflichtig
und wird nach den Tarifen der jeweils gültigen Preisliste
berechnet.
4.3 Die Inbetriebnahme einer NC Steuerung beim Kunden, bzw.
beim Endverbraucher gelten mit der Endabnahme, Unterschrift des
Kunden auf dem Inbetriebnahme - Arbeits- Montagebericht der KSP
GmbH als beendet anerkannt.
5. Gewährleistung
5.1 Die KSP GmbH übernimmt die Gewährleistung dafür,
dass ihre gelieferten Produkte zum Zeitpunkt der Lieferung frei
von Material - und Bearbeitungsmängeln und Bearbeitungsfehlern
sind. Aufgrund dieser Gewährleistung ist die KSP GmbH nur
dann verpflichtet, Reparaturen durchzuführen, wenn die entsprechenden
Mängel vom Kunden unverzüglich mitgeteilt wurden und
von dem mit dem Einsatz beauftragten KSP GmbH - Techniker bestätigt
wurden. Gemäß 366.7 HGB
5.2 Die KSP GmbH gewährt für die Steuerungen und andere
gelieferte Teile oder Geräte die Bereitstellung von Serviceleistungen
durch geschultes Personal und die Verfügbarkeit von Ersatzteilen
für die Dauer von mindestens 1 Jahr ab Lieferdatum.
5.3 Fehlerhafte Serviceleistungen werden nach Wahl von KSP GmbH
durch erneute Instandsetzung oder Austausch kostenlos nachgebessert.
5.4 Für Hardware-Ersatzteile gebrauchte / geprüfte
gilt eine Gewährleistung von 6 Monaten, für Software-Nachrüstungen
von 3 Monaten.
5.5 Weitere Gewährleistungsansprüche, insbesondere
Schadensersatzansprüche, sind ausgeschlossen.
5.6 Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche
beträgt 12 Monate vom Zeitpunkt der Serviceleistung. Sie
verlängert sich um den Zeitraum einer eventuellen Nachbesserung.
5.7 Die Gewährleistung entfällt, wenn Hard- und/oder
Software ohne schriftliche Einwilligung von KSP GmbH unsachgemäß benutzt
oder verändert oder ihre technischen Originalkennzeichen
geändert oder beseitigt wurden.
5.8 Für Informationen zur Software leistet KSP GmbH keine
Gewähr, wenn die Gewährleistungsfrist für die
entsprechende Software bereits abgelaufen ist.
5.9 Durch Austauschmodule mit neuerem
technischem Revisionsstand, überlassene
Informationen und sonstige Serviceleistungen können sich
unwesentliche Abweichungen von den in Handbüchern, Software
- Produktbeschreibungen und sonstigen Dokumentationen enthaltenen
Spezifikationen ergeben und für den Kunden zu Anpassungsaufwand
innerhalb seines Systems führen.
5.10 Während der Reparaturen ausgetauschte Teile werden
Eigentum der KSP GmbH. Ersatzteile, die nicht durch Servicepersonal
der KSP GmbH zurückgenommen wurden, sind vom Kunden zu eigenen
Lasten umgehend an die KSP GmbH zurück zusenden.
5.11 Die Dauer der Gewährleistung für die gelieferten
Geräte beträgt 12 Monate. Die Garantie einer
gelieferten Steuerung gilt ab dem Datum des durch den Kunden
unterzeichneten Inbetriebnahme - Arbeitsberichtes des KSP GmbH-
Kundendiensttechnikers, bzw. nach Einbau und Abnahme der Steuerung.
5.12 Ausgeschlossen sind u.a. Funktionsstörungen
in Folge von:
- Installationen, die nicht den Hersteller bedingten Anschlußbedingungen
entsprechen;
nicht sachgemäßem Gebrauch unserer gelieferten Produkte;
- Störungen in der Stromversorgung; atmosphärischen Störungen;
Inbetriebsetzen der Steuerung vor
der 1. oder 2. Inbetriebnahme sowie nach Standortwechsel ohne die Anwesenheit
bzw.
entsprechende Überprüfung durch das Fachpersonal der KSP GmbH.
5.13 Soweit die KSP GmbH aus ihrer
Gewährleistung mit Schadensersatz
konfrontiert wird, sind Schadensersatzforderungen aus entgangenem
Gewinn und mittelbare Schäden ausgeschlossen.
5.14 Schadensersatzansprüche gegen die KSP GmbH verjähren
in 6 Monaten nach Bekanntgabe.
6. Softwareprodukte
6.1 Die gesamte Software, die getrennt
oder in die Produkte integriert geliefert wird, ist ausschließlich Eigentum
der KSP GmbH bzw. dritter Hersteller, die von der KSP GmbH angegeben
werden. Es ist ausdrücklich vereinbart, daß der "Verkauf" der
Software sich als Bereitstellung des Datenträgers versteht,
aber in keiner Weise irgendeine Art von Eigentumsübertragung
bedeutet. Die Software bzw. der entsprechende Datenträger
bleibt auch bei Verkauf Eigentum der KSP GmbH bzw. dritter Hersteller.
Das gleiche gilt für alle aus der Nutzung der Software möglichen
Rechte.
6.2 Infolge des Software-Erwerbs
hat der Kunde das nicht übertragbare
Recht, nur allein und direkt die einzelne Kopie des Softwareprodukts,
Gegenstand des Verkaufs, ausschließlich auf einem eigenen,
von der KSP GmbH erworbenen bzw. von der KSP GmbH ausdrücklich
definierten Hardwareprodukt zu installieren und zu gebrauchen.
6.3 Außerhalb oben vorgesehener Fälle hat der Kunde
und/oder Verbraucher nicht das Recht, Softwareprodukte auf anderen
Systemen als den von KSP GmbH hergestellten bzw. ausdrücklich
definierten zu gebrauchen, zu kopieren, zu reproduzieren oder
diese Softwareprodukte abzutreten sowie bei Dritten die entdeckten
Erfindungen, das Know-how und im allgemeinen darin enthaltene
Originaleigenschaften zu verbreiten.
6.4 Der Kunde oder Anwender darf
keinerlei Änderung der
Software vornehmen. Dies ist ausschließlich der KSP GmbH
oder anderen qualifizierten, durch die KSP GmbH mit der Aufgabe
betreuten, Firmen vorbehalten.
6.5 Der Kunde ist verpflichtet, dem
Endverbraucher die Software in Form einer Lizenz mit den gleichen
Einschränkungen wie
den oben genannten zur Verfügung zu stellen.
6.6 Es wird ausdrücklich vereinbart, daß bei
Verletzung der vorhergehenden Bestimmungen durch den Kunden
die KSP GmbH
berechtigt ist, den Kundendienst einzustellen.
6.7 Sollte der Kunde unter Verletzung
vorstehender Bedingungen die ihm gelieferte Software anderweitig
nutzen oder entgegen
dieser Bestimmungen an Dritte liefern oder sonst zugänglich
machen, ist vom Kunden ein pauschaler Schadensersatz ohne Einzelnachweis
in Höhe von Euro 50.000,-- zu bezahlen. Die Geltendmachung
eines höheren Schadens bleibt unbenommen.
Gemäß 309.5 HGB
7. Auftragsrücktritt
7.1 Falls der Kunde Aufträge ganz oder teilweise storniert,
werden folgende Beträge als Prozentsatz unseres Listenpreises
der jeweiligen Lieferung zur sofortigen Zahlung fällig:
Eingang der Stornierung Stornokosten
während des Liefermonats 15%
weniger als 30 Tage vor Lieferung 10%
bis 60 Tage vor Lieferung 5%
mehr als 60 Tage vor Lieferung 0%
7.2 Bestellungen können nach Lieferung
nicht mehr storniert werden.
8. Dokumentation
8.1 Jede Zeichnung oder technische
Unterlagen bezüglich
der Hardwareprodukte, die dem Kunden von der KSP GmbH übergeben
werden, bleiben Eigentum der KSP GmbH und können ohne Genehmigung
der KSP GmbH nicht vom Kunden benutzt, kopiert, reproduziert
oder an Dritte weitergeleitet werden.
8.2 Die zur Funktion und zur Wartung
der Produkte nötige
Dokumentation muß vom Kunden vollständig an den Endverbraucher
weitergeleitet werden.
9. Exportbeschränkungen
Der Kunde nimmt zur Kenntnis, daß die M&S Maschinen-
und Elektronikvertriebs GmbH ihn davon unterrichtet hat, daß eine
Wiederausfuhr der Waren vom Erhalt der entsprechenden Lizenz
abhängt, und verpflichtet sich, falls erforderlich, diese
anzufordern.
10. Allgemeine Verfügungen
Sollte die KSP GmbH im Einzelfall Rechte
aus diesem (oder einem gleichartigen) Vertrag nicht ausüben, liegt darin kein grundsätzlicher
Verzicht.
Für Einsätze zur Fehlerbehebung und Wartung verfügt die KSP
GmbH über einen eigenen Kundendienst mit Sitz in Detmold (Bundesrepublik
Deutschland).
11. Kundendienstgebühren
11.1 Kundendienstleistungen werden berechnet:
- nach Aufwand
- nach einem im Voraus vereinbarten Festpreis
- nach Pauschaltarifen
- Diese Pauschaltarife haben nur Gültigkeit, wenn die Dienstleistungen
innerhalb eines
Jahres nach Bestellung erfolgen.
11.2 Für jeden Auftrag wird mindestens
eine Arbeitsstunde berechnet. Weitere angefangene Stunden werden
auf halbe Stunden
aufgerundet.
11.3 Materialaufwand sowie die Reisekosten
werden zusätzlich
berechnet.
12. Material
Die KSP GmbH kann defekte Hardware nach
eigener Wahl austauschen oder instandsetzen. Ausgetauschte
Hardware geht in das Eigentum
der KSP GmbH über. Die nach Aufwand ersetzten Baugruppen
und Module sowie sonstige Ersatzteile - werden zum jeweiligen
Austauschpreis berechnet. Voraussetzung hierfür ist, daß es
sich um reparaturfähige, d.h. bei normaler Beanspruchung
ausgefallene Teile/Elemente handelt. Als nicht reparaturfähig
werden Module oder Teile angesehen,
- die äußerlich beschädigt sind (verbrannt, gebrochen
usw.),
- die elektronisch oder mechanisch verändert wurden,
- deren Reparatur nur begrenzt möglich ist.
Der Austausch von nicht reparaturfähigen Teilen / Modulen erfolgt zum
Neupreis. Diese Austauschgeräte bleiben Eigentum der KSP GmbH bis zur
Erfüllung sämtlicher Zahlungsansprüche, die KSP GmbH aus diesem
Vertrag zustehen.
Bei Lieferung in Eilfällen wird der Eilbeschaffungsbetrag in Rechnung
gestellt.
13. Versand
13.1 Einsendungen defekter Hardware haben unter Angabe der KSP
GmbH Teile-Nummer oder der betreffenden Teile- Identnummer zu
erfolgen.
13.2 Der Kunde trägt alle mit dem Versand der Hardware
verbundenen Gefahren (Verlust, Transportschäden etc.); weiterhin
hat er für fachgerechte Verpackung zu sorgen.
13.3 Die Kosten für An- und Abtransport gehen zu Lasten
des Kunden, ausgenommen Gewährleistung
14. Zahlungsbedingungen
Die Rechnungen sind 14 Tage nach Ausstellungsdatum
ohne Abzug zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer zahlbar. Bei langfristigen
Arbeiten werden Zwischenrechnungen erstellt. Nur mit unbestrittenen
oder rechtskräftig festgestellten Forderungen kann verrechnet
werden.
14.1 Aufrechnung kann nur mit unbestrittenen Forderungen erfolgen.
14.2 Wenn die Zahlung mittels Akkreditiv
vorgesehen ist, muß der
Kunde der KSP GmbH mindestens einen Monat vor Lieferdatum ein
unwiderrufliches und von einer deutschen Bank bestätigtes
Akkreditiv vorlegen.
14.3 Ab Verzug ist die KSP GmbH berechtigt,
Verzugszinsen in Höhe der jeweils üblichen Bankzinsen zuzüglich
5% p.a. geltend zu machen. Die Geltendmachung eines weiteren
Schadens wird hierdurch nicht ausgeschlossen.
15. Haftung
15.1 Eine Haftung der KSP GmbH, gleich
aus welchem Rechtsgrund einschließlich unerlaubter Handlung oder Unmöglichkeit,
besteht nur im Fall grob fahrlässiger oder vorsätzlicher
Verursachung, es sei denn, daß die schuldhafte Pflichtverletzung
eine zugesicherte Eigenschaft oder einen damit vergleichbaren
Vertrauenstatbestand betrifft.
15.2 Für alle übrigen Schäden - gleich aus welchem
Rechtsgrund - ist eine Haftung für leichte Fahrlässigkeit
ausgeschlossen.
15.3 Soweit Schadensersatzansprüche nach den vorstehenden
Bestimmungen ausgeschlossen oder eingeschränkt sind, umfaßt
dieser Ausschluß auch die Haftung für Erfüllungsgehilfen
und leitende Angestellte sowie die persönliche Haftung der
KSP GmbH - Mitarbeiter.
16. Gerichtsstand
Detmold